CORPORATE PARTNER RECHTSABTEILUNG

GENERAL COUNSEL SERVICE

RECHTSBERATUNG FÜR IHR UNTERNEHMEN IST KEIN SELBSTZWECK - SIE DIENT IHREM UNTERNEHMENSERFOLG

Die langjährige Praxis in der Beratung von Unternehmen in den täglich entstehenden Rechtsfragen zeigt, dass gerade die juristischen Herausforderungen und Notwendigkeiten für Entscheider in Unternehmen als Hindernisse wahrgenommen werden, die dem bestmöglichen Erfolg ihres Geschäfts im Weg stehen. Daraus leiten wir für unsere juristische Beratung im Unternehmen drei Dinge ab: 

- Wir agieren als effiziente, externe Rechtsabteilung - lösungsorientiert, gradlinig, auf Augenhöhe und ohne Standesdünkel

- Schnelles Erfassen des Geschäftsmodells und dessen rechtlicher Besonderheiten - gemeinsame Festlegung von Zielen: Definition von zu erledigenden Aufgaben und prompte Durchführung innerhalb der gesetzten Ziele bis zu deren Erledigung

- Vorab verbindliche und transparente Festlegung der Vergütung - rein aufgaben- und projektbezogen, es entstehen keine Fixkosten